Potenzielle Käufer und Neumieter einer Immobilie haben das Recht auf Einsichtnahme in den Energieausweis. Das Dokument enthält Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen. Anbieter haben bereits bei Maßnahmen zur Objektbewerbung, etwa in Zeitungsannoncen, diverse Pflichtangaben zum Energiepass zu machen. Anhand der Kennwerte lassen sich konkrete Schlussfolgerungen hinsichtlich energetischer Qualität und zu erwartender Energiekosten ziehen. Dies wiederum vereinfacht den Prozess der Wertermittlung von Gebäuden und Wohnungen.

Energieausweis mit werbestimmenden Faktoren

Neben Baujahr und Raumaufteilung einer Immobilie, ihrer Lage und Verkehrsanbindung sowie weiterer spezifischer Faktoren gilt auch der Energieverbrauch als wichtiges Kriterium für eine realistische Wertermittlung. Schlecht dämmende Mauern und Fenster oder unzeitgemäße Heizsysteme treiben die Nebenkosten in die Höhe. Zusätzlich steigt der Investitionsbedarf, ähnlich wie bei überalterten Wasserleitungen und Elektroinstallationen. Der Energiepass beinhaltet unter anderem eine klar definierte Gebäudebeschreibung mit Angaben zum Alter der Immobilie, der Nutzfläche und zur bestehenden Anlagentechnik. Die resultierenden Kennwerte folgen unterschiedlichen Berechnungsmodellen. Sie sollen sowohl Eigentümern als auch potenziellen Käufern Anhaltspunkte bezüglich eventuell erforderlicher Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen geben. Entsprechend aussagekräftige Energiebedarfs- und Energieverbrauchskennwerte können den Kaufpreis der Immobilie stark beeinflussen.

Kennen Sie den wahren Wert Ihrer, oder einer zu kaufenden, Immobilie?

Jetzt eine Wertermittlung vom Profi erstellen lassen, um später keine mit hohen Kosten verbundenen Überraschungen erleben zu müssen!

Kennen Sie den wahren Wert Ihrer, oder einer zu kaufenden, Immobilie?

Jetzt eine Wertermittlung vom Profi erstellen lassen, um später keine mit hohen Kosten verbundenen Überraschungen erleben zu müssen!

Die Energiesparverordnung bestimmt die Regeln für Immobilienbesitzer

Der Energieausweis oder Energiepass entstammt dem Entwurf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden. Sogenannte Energiebedarfsausweise gab es in Deutschland bereits im Jahr davor, als die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft trat. Auch heute ist die EnEV maßgebliche Instanz in puncto Energiepass – die Verordnung wird in unregelmäßigen Abständen novelliert. Seit 2014 wird im Energiepass – ähnlich wie bei Elektrogeräten – eine Energieeffizienzklasse ausgewiesen. Ein Farbtacho sorgt für die optische Aufbereitung der energetischen Einstufung. Die Skala reicht von A+ in Grün (energetisch sehr gut) bis H in Rot (energetisch sehr schlecht). In der Praxis entspricht das Passivhäusern (A+) respektive unsanierten Altbauten (H). Diese grobe Einteilung dient zur Veranschaulichung der energetischen Qualität und soll Kaufinteressenten eine leicht verständliche und einprägsame Vergleichsmöglichkeit mit anderen Immobilien bieten. Darüber hinaus werden die Daten im Energiepass auch zur Wertermittlung und damit als Verkaufsgrundlage des Objektes herangezogen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für den Energiepass erforderliche Kennwerte lassen sich durch zwei unterschiedliche Verfahren eruieren. Immobilieneigentümer können wahlweise den Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis beantragen. Ein Verbrauchsausweis nutzt bereits vorhandene Daten: Hier wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre in witterungsbereinigter Form für die energetische Bewertung herangezogen. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist mit Mehraufwand verbunden: Im Rahmen einer Objektbesichtigung werden die entsprechenden Kennwerte auf der Grundlage bautechnischer Daten ermittelt. Keine Wahlfreiheit zwischen den beiden Optionen besteht für Eigentümer von Neubauten: Für sie kommt ausschließlich der Bedarfsausweis infrage. Neben der allgemeinen Gebäudebeschreibung und dem farbigen Bandtacho liefern Verbrauchs- und Bedarfsausweis Informationen unterschiedlicher Art: Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über die verbrauchte Brennstoffmenge und den Klimafaktor, während im Bedarfsausweise Angaben zum Primärenergiebedarf und zur Qualität der Gebäudehülle gemacht werden. Mit seiner Ausstellung ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig – finden in dieser Zeit umfangreiche Sanierungen statt, so ist eine Anpassung des Dokuments vorzunehmen. Der Energiepass hat nicht nur Freunde: Seine Beantragung stellt für Immobilienbesitzer einen Zusatzaufwand dar und Kritiker bemängeln die zu geringe Aussagekraft der 2014 eingeführten Energieeffizienzklassen. Für Käufer und Neumieter hingegen stellt das Dokument eine zweckmäßige Entscheidungshilfe dar. 

Vor dem Hauskauf: Ein Blick in den Energiepass lohnt sich

Das Wissen um die energetische Qualität ermöglicht also den Vergleich mit anderen Immobilien und vereinfacht die Wertermittlung. Als Interessent ersuchen Sie den Verkäufer am besten gleich bei der Erstbesichtigung um die Vorlage eines Energieausweises. Von Rechts wegen hat Ihnen der Anbieter den Energiepass sogar ungefragt vorzuweisen und nach Vertragsabschluss eine Kopie auszuhändigen. Oft wird auf die Vorlage des Dokuments vergessen, mitunter wird ein Energiepass gar nicht beantragt: Wenn sich ein Anbieter dieser Verpflichtung entzieht, lässt dies Rückschlüsse auf seine Seriosität zu. Das Thema Energiepass wird in rechtlichen und inhaltlichen Belangen kontrovers diskutiert – eines ist jedoch unbestritten: Für Käufer und Neumieter von Immobilien bietet das Dokument einen immensen Informationsvorteil.

Haben Sie Fragen zum Thema?

Schreiben Sie mir ganz unverbindlich, falls Sie aktuell mit dem Thema konfrontiert werden aber es noch Unsicherheiten gibt.

Die Energiesparverordnung bestimmt die Regeln für Immobilienbesitzer

Der Energieausweis oder Energiepass entstammt dem Entwurf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden. Sogenannte Energiebedarfsausweise gab es in Deutschland bereits im Jahr davor, als die erste Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft trat. Auch heute ist die EnEV maßgebliche Instanz in puncto Energiepass – die Verordnung wird in unregelmäßigen Abständen novelliert. Seit 2014 wird im Energiepass – ähnlich wie bei Elektrogeräten – eine Energieeffizienzklasse ausgewiesen. Ein Farbtacho sorgt für die optische Aufbereitung der energetischen Einstufung. Die Skala reicht von A+ in Grün (energetisch sehr gut) bis H in Rot (energetisch sehr schlecht). In der Praxis entspricht das Passivhäusern (A+) respektive unsanierten Altbauten (H). Diese grobe Einteilung dient zur Veranschaulichung der energetischen Qualität und soll Kaufinteressenten eine leicht verständliche und einprägsame Vergleichsmöglichkeit mit anderen Immobilien bieten. Darüber hinaus werden die Daten im Energiepass auch zur Wertermittlung und damit als Verkaufsgrundlage des Objektes herangezogen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Für den Energiepass erforderliche Kennwerte lassen sich durch zwei unterschiedliche Verfahren eruieren. Immobilieneigentümer können wahlweise den Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis beantragen. Ein Verbrauchsausweis nutzt bereits vorhandene Daten: Hier wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre in witterungsbereinigter Form für die energetische Bewertung herangezogen. Die Ausstellung eines Bedarfsausweises ist mit Mehraufwand verbunden: Im Rahmen einer Objektbesichtigung werden die entsprechenden Kennwerte auf der Grundlage bautechnischer Daten ermittelt. Keine Wahlfreiheit zwischen den beiden Optionen besteht für Eigentümer von Neubauten: Für sie kommt ausschließlich der Bedarfsausweis infrage. Neben der allgemeinen Gebäudebeschreibung und dem farbigen Bandtacho liefern Verbrauchs- und Bedarfsausweis Informationen unterschiedlicher Art: Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über die verbrauchte Brennstoffmenge und den Klimafaktor, während im Bedarfsausweise Angaben zum Primärenergiebedarf und zur Qualität der Gebäudehülle gemacht werden. Mit seiner Ausstellung ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig – finden in dieser Zeit umfangreiche Sanierungen statt, so ist eine Anpassung des Dokuments vorzunehmen. Der Energiepass hat nicht nur Freunde: Seine Beantragung stellt für Immobilienbesitzer einen Zusatzaufwand dar und Kritiker bemängeln die zu geringe Aussagekraft der 2014 eingeführten Energieeffizienzklassen. Für Käufer und Neumieter hingegen stellt das Dokument eine zweckmäßige Entscheidungshilfe dar. 

Vor dem Hauskauf: Ein Blick in den Energiepass lohnt sich

Das Wissen um die energetische Qualität ermöglicht also den Vergleich mit anderen Immobilien und vereinfacht die Wertermittlung. Als Interessent ersuchen Sie den Verkäufer am besten gleich bei der Erstbesichtigung um die Vorlage eines Energieausweises. Von Rechts wegen hat Ihnen der Anbieter den Energiepass sogar ungefragt vorzuweisen und nach Vertragsabschluss eine Kopie auszuhändigen. Oft wird auf die Vorlage des Dokuments vergessen, mitunter wird ein Energiepass gar nicht beantragt: Wenn sich ein Anbieter dieser Verpflichtung entzieht, lässt dies Rückschlüsse auf seine Seriosität zu. Das Thema Energiepass wird in rechtlichen und inhaltlichen Belangen kontrovers diskutiert – eines ist jedoch unbestritten: Für Käufer und Neumieter von Immobilien bietet das Dokument einen immensen Informationsvorteil.

Haben Sie Fragen zum Thema?

Schreiben Sie mir ganz unverbindlich, falls Sie aktuell mit dem Thema konfrontiert werden aber es noch Unsicherheiten gibt.